Ärger bei der Domain-Übertragung vermeiden
von Rechtsanwalt Michael Plüschke
 
 

 
Schwierigkeiten bei der Übertragung der Internet-Domain „motorradmarkt.de“ waren Anlass, dass sich das OLG Hamburg am 2. Mai 2002 mit dieser Thematik intensiver befassen musste. Es stellte fest, dass der unrechtmäßige Inhaber einer Internet-Domain nur zur Löschung der Domain verpflichtet sei, nicht dagegen zur Übertragung an den rechtmäßigen Inhaber des entsprechenden Marken-, Personen- oder Unternehmensnamens. Einen Anspruch auf weitere Mitwirkungshandlungen des Verletzers habe der in seinen Namens- oder Kennzeichnungsrechten Verletzte nicht.

Dies birgt erhebliche Gefahren in sich: Die meisten Namen, Marken und sonstigen Kennzeichen existieren in der Realität mehrmals und haben in der Regel eine gleichwertige Stellung nebeneinander in der Rechtsordnung. Eine Internet-Domain dagegen kann nur einmal vergeben werden. Die Registrierung erfolgt nach der zeitlichen Reihenfolge der Anmeldung. Das Prinzip heißt: Wer zuerst kommt, malt zuerst.

Es bestehen zwar Ausweichmöglichkeiten auf andere Top-Level-Domains, wie .com, .net, .org, .eu usw. und auch Möglichkeiten  unterschiedliche Schreibweisen zu wählen, doch ist den meisten Diensteanbietern damit nur zum Teil geholfen. Außerdem könnte ein unrechtmäßger Domaininhaber nach einer Unterlassungsaufforderung die Domain löschen, sie aber sofort an eine andere Personen verkaufen oder an einen selbst gegründeten Verein übertragen. 

TIP: Bereits vor dem Versenden einer Unterlassungsaufforderung einen Dispute-Eintrag bei der DENIC eG in Frankfurt/Main - der Verwalterin der .de-Domains - einrichten. Das notwendige Formular kann unter  http://www.denic.de/doc/recht/formulare/einrichtungdispute.pdf 
abgerufen werden. Durch den Dispute-Eintrag wird der Antragsteller auf eine Art Warteliste gesetzt. Nach dem Löschen der alten Registrierung rückt er als neuer Inhaber der Domain auf.
 

(Januar 2003)

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